strafrechtlich

  1. Er habe es seit langem als Ärgernis empfunden, daß Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit strafrechtlich geringer eingestuft würden als Vermögens- und Eigentumsdelikte. ( Quelle: Welt 1996)
  2. "Wer vorsätzlich einen anderen zu der begangenen Straftat bestimmt (Anstiftung)" war nach dem DDR-Strafrecht als Teilnehmer an einer Straftat strafrechtlich verantwortlich und entsprechend zu bestrafen. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Die ermittelten Sünder sprächen von Lappalien und beklagten sich lautstark darüber, wegen geringer Rückzahlungsbeträge auch noch strafrechtlich belangt zu werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Doch was ist im internationalen virtuellen Raum denn überhaupt "strafrechtlich relevant"? ( Quelle: Welt 1998)
  5. Man konnte sich nicht dazu durchringen, über die inoffiziellen Zersetzungs- und Überwachungsmaßnahmen der Stasi hinaus strafrechtlich gegen Havemann vorzugehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. "Diejenigen, die Hauptstraßen zusammenschraffieren lassen, müssen strafrechtlich wegen Verschleuderung von Steuergeldern belangt werden." ( Quelle: TAZ 1990)
  7. Dies könnte auch strafrechtlich relevant sein, bei der Staatsanwaltschaft wird allerdings noch nicht gegen die Geschäftsführer Michel Würthle und Reinald Nohal ermittelt, wie Sprecher Michael Grunwald sagte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.11.2005)
  8. Die Ermittler gehen der Frage nach, ob Juhnke die ihm zur Last gelegten Äußerungen gemacht hat und ob er dafür von den deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt werden kann. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Die baden-württembergischen Grünen bewerteten die Gearichtsentscheidung gestern als erneute Schlappe für die Betreiberfirma und forderten die Staatsanwaltschaft auf, endlich strafrechtlich gegen die Badenwerke und die Genehmigungsbehörden vorzugehen. ( Quelle: TAZ 1990)
  10. Die Vorgeschichte: Weil der Ermittlungskomplex um Untreuevorwürfe beim Sponsoring des Tempodroms strafrechtlich so umfangreich ist, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Erkenntnisse für die Verteidigung auf gut 40 Seiten zusammengefasst. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.08.2004)