Klagefall

Z

Bedeutungen

[1] Grammatik der Akkusativ
[2] Recht: Bedingung für eine Klage, Vorliegen einer Klage
Herkunft
Determinativkompositum aus Klage und Fall;
[1] Verdeutschung durch Übersetzung von lateinisch (casus) accusativus oder dem aus dem Lateinischen stammenden Fremdwort Akkusativ (bzw. Accusativ, Accusativus, Akkusativus)
Synonyme
[1] Akkusativ, Wen-Fall; veraltet: Anklagefall, Klageendung, Kläger❬ref❭(Etliche solcher Begriffe nennt mit Quelle: Nabil Osman (Hrsg.): Kleines Lexikon untergegangener Wörter. Wortuntergang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. 6. unveränderte Auflage. Beck, München, bes. Stichwörter u.a.: "Gebefall", "Klageendung", "Kläger". Im Artikel Klageendung wird auch der Klagefall genannt. ISBN 3-406-34079-2❬/ref❭
Gegenwörter
[1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/ Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)
Oberbegriffe
[1] Fall (Kasus)
Beispiele
[1] Es gibt auch Zeitwörter, welche in verschiedenen Bedeutungen den Klagefall mit verschiedenen Vorwörtern fordern.❬ref❭❬/ref❭
[2] Die Versicherung wird im Klagefall die anfallenden Prozesskosten tragen.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Grammatikbegriffe im Deutschen#Wortformen
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Klagefall
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Klagefall
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Klagefall
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Klagefall Klagefälle
Genitiv Klagefalls
Klagefalles
Klagefälle
Dativ Klagefall
Klagefalle
Klagefällen
Akkusativ Klagefall Klagefälle

Worttrennung

Kla·ge·fall, Kla·ge·fäl·le
Aussprache
IPA ˈklaːɡəfal, ˈklaːɡəˌfɛlə
Hörbeispiele: ,