Damit werden die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verhängten Sanktionen gegen die Partei wegen falscher Rechenschaftslegung rechtskräftig (AZ BVerwG 6 B 68.02).
( Quelle: )
Wer allerdings ein zweites Mal antritt, um seine Note zu verbessern, muss bezahlen (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 20.02).
( Quelle: Spiegel Online vom 30.09.2003)
Da die Klägerin nicht bereit sei, diesem Verbot nachzukommen, fehle ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung (BVerwG 2 C 45.03 - Urteil vom 24. Juni 2004).
( Quelle: Abendblatt vom 26.06.2004)
Möglich bleibt eine Beschwerde des Landes Berlin beim BVerwG.
( Quelle: Die Welt vom 26.03.2005)
Das BVerwG hat mit seiner Festlegung auf eine restriktive Auslegung des Begriffs "erhebliches Vorschubleisten" die Richtschnur für die Anwendung des Ausschlußgrunds vorgegeben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)