beanspruchen

  1. Aus Partei und Bundestagsfraktion waren während der Verhandlungen immer wieder Forderungen laut geworden, das Justizministerium zu beanspruchen. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.10.2002)
  2. In dem schmalen Küstenstreifen leben etwa 7500 jüdische Siedler in 21 befestigten Siedlungen unter 1,3 Millionen Palästinensern, die diesen als Teil eines Palästinenserstaates beanspruchen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2004)
  3. Die Straßburger Richter hingegen sind erkennbar kritisch gegenüber einer Gleichsetzung von Prominenz und Berechtigung des Interesses: Was allein der Befriedigung von Neugier diene, könne nicht beanspruchen, im öffentlichen Interesse zu liegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.09.2004)
  4. Außerdem soll es keine Pflichtleistung mehr darstellen, die der Arbeitslose automatisch beanspruchen kann, wenn er einen Geschäftsplan vorlegt. ( Quelle: Tagesschau vom 04.10.2005)
  5. Heute beanspruchen dies die Juristen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.09.2001)
  6. Mit dieser Begründung könnten viele Städte quer durch Deutschland als touristische Zentren diese Ausnahmeregeln für sich beanspruchen, weist Wenzel auf die Konsequenz des sächsischen Vorstoßes hin. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Und noch eines zeigen Künasts Zahlen: Die oft zitierte Agrarwende wird viel mehr Zeit beanspruchen als gedacht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.02.2002)
  8. Aufgrund des im TKG festgeschriebenen Diskriminierungsverbots können die beiden Unternehmen die im Fall Arcor angeordneten Entgelte ebenfalls von der Telekom beanspruchen. ( Quelle: Welt 1997)
  9. In Lateinamerika haben Konzerne aus den Industrieländern schon mehrmals genetisch manipulierte Pflanzen freigesetzt, um anschließend im Erfolgsfall das Monopol auf dem Markt zu beanspruchen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Insofern ist schon die Transkription, die Übertragung vom handschriftlichen ins druckschriftliche Medium methodisch eigentlich unzulässig; sie kann jedenfalls nur noch hilfswissenschaftlichen Status, als Zugang zur Handschrift, beanspruchen. ( Quelle: Die Zeit (43/2000))