verfassungsrechtlich

  1. Auch im übrigen aber können Verallgemeinerungen über erstrebenswerte Altersstrukturen in bestimmten Berufen und Versuche, ältere Arbeitnehmer zur Funktionsreserve des Arbeitsmarktes zu machen, verfassungsrechtlich gesehen kaum auf Verständnis stoßen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dies gilt verfassungsrechtlich als bedenklich, da der Maßregelvollzug ähnlich wie der Strafvollzug eine hoheitliche Aufgabe ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.06.2005)
  3. "Wir werden die Regelung wahrscheinlich verfassungsrechtlich überprüfen lassen", kündigte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Dies sei nicht nur eine geldpolitische Wunschvorstellung, sondern eine vertragskonforme Interpretation und vor allem eine verfassungsrechtlich gebotene Auslegung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Der von Paul Kirchhof eingeführte Halbteilungsgrundsatz, nach dem mindestens die Hälfte der Einkommen nach allen Steuern in der Tasche des Bürgers zu verbleiben haben, ist weder verfassungsrechtlich zwingend noch steuersystematisch belegbar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2003)
  6. Die Staatskanzlei hatte die Herausgabe verweigert, weil nach ihrer Einschätzung diese Unterlagen verfassungsrechtlich besonders geschützt sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.06.2003)
  7. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen gleichgeschlechtliche Paare künftig Ehepaaren gleichgestellt werden - soweit es verfassungsrechtlich möglich ist. ( Quelle: Tagesschau Online vom 01.07.2004)
  8. Die in Kuwait stationierten Spürpanzer der Bundeswehr seien verfassungsrechtlich an den Rahmen des Enduring-Freedom-Mandats gebunden, erklärte Beck. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
  9. Ullmann: Nein, das ist verfassungsrechtlich nicht problematisch, wenn man denn für das ganze Vorhaben ist. ( Quelle: Die Zeit (26/2002))
  10. Ein besonders dunkles Kapitel in diesem Wanzen- und Spitzelsumpf: Die ganz überwiegende Anzahl der verfassungsrechtlich eigentlich völlig unzulässigen Überwachungsaktionen wurden von RichterInnen ohne nähere Kontrolle pauschal genehmigt. ( Quelle: TAZ 1996)