Parteiengesetz

  1. Zudem droht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eine Strafe von bis zu 120 000 Mark. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2001)
  2. Wie die Parteien mit Spenden umzugehen haben, regelt das Parteiengesetz. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Die Bedingungen dieses Kampfes werden wesentlich von dem Wahl- und Parteiengesetz abhängen, das auch 1993 verabschiedet werden muß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Er glaubt, dass die Spende gar nicht vom Parteiengesetz tangiert sei, weil das Gesetz erst nach dem Geldtransfer veröffentlicht worden sei. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.06.2005)
  5. Vom Gesetzgeber fordert Rau ein neues Parteiengesetz noch in diesem Jahr und eine rasche Einigung auf ein Zuwanderungsgesetz. ( Quelle: Die Welt 2001)
  6. Die einzelnen Zuwendungen wurden so gestückelt, dass sie eine Mark unter der Veröffentlichungspflicht blieben, die das Parteiengesetz vorschreibt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  7. Nach dem Parteiengesetz verliert eine Partei, die Spenden rechtswidrig bekommen oder diese nicht in ihrem Rechenschaftsbericht offengelegt hat, den Anspruch auf doppelt so viel staatliche Mittel wie sie rechtswidrig bekommen hat. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Ob die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, der Untreue oder des Verstoßes gegen das Parteiengesetz zutreffen, sei an dieser Stelle dahingestellt. ( Quelle: Tagesschau Online vom 06.06.2003)
  9. Damit hätten nach § 23 IV Parteiengesetz eigentlich alle Staatszuschüsse an die CDU seit 1984 nicht ausgezahlt werden dürfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Damit sind die Parteien und der Gesetzgeber aber nicht mehr frei, welche Anforderungen sie im Parteiengesetz an Rechenschaftsberichte stellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.09.2004)