Die Vermittlung von Tätigkeiten gem. 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der Unterhaltsanspruch der Kl. beurteilte sich gem. Art. 234 § 5 EGBGB nach dem Unterhaltrecht der früheren DDR.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Voraussetzungen des Haftungsausschusses durch Fristablauf gem. Nr. 14 der AGB sind damit erfüllt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der vom Gesetzgeber vorgegebene Berichtsrahmen wird durch die mit der Berichtspflicht der UKPV korrelierende Rechenschaftspflicht der Parteien gem. § 20a II u. III DDR-PartG konkretisiert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Eine abschließende Entscheidung bezüglich der Folgewirkung der Nichtanfechtung der oben genannten Bescheide ist jedoch entbehrlich, denn zum anderen ist die Kl. gem. § 24 I SchlHVersSa zur Zahlung der 3/3-Versorgungsabgabe verpflichtet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein Verbot der Gewinnausschüttung besteht gem. Abs. 4 nur, solange das Kapitalkonto des einzelnen Gesellschafters unter die "Haftsumme" (also den Einlagebetrag) sinkt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wird das betreffende Fahrzeug mit Genehmigung geschleppt, so ist es als zulassungsfreier Anhänger (§ 33 II Nr. 2 StVZO) gem. § 2 I Nr. 6c PflVG nicht versicherungspflichtig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Tätigkeiten gem. 34 c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Sie wollen mit Ihrer Partei (gem. Beschluß des letzten Parteitages in Düsseldorf) künftig deutsche Kampfeinsätze ohne Auftrag und ohne Zustimmung der Vereinten Nationen befehlen können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Soweit es gleichwohl gem. § 286 I ZPO an Hand verschiedener Umstände seine Überzeugung darlegt, daß das zielgerichtete Einlagern von Steinkohlenteeröl während der Betriebszeit der Kl. erfolgt sei, sind seine Erwägungen nicht frei von Rechtsfehlern.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)